Die berufliche Vorsorge soll in Ergänzung zu den Leistungen der ersten Säule die Invaliden- und Altersvorsorge ergänzen und so den gewohnten Lebensstandard erhalten.
Die berufliche Vorsorge ist der zivilrechtlichen Rechtsprechung unterstellt und die Leistungserbringer sind grösstenteils private Stiftungen oder Genossenschaften oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
Sie strebt das Ziel an, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60% des letzten Lohnes zu erreichen.