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Erwerbsersatzordnung (Testversion) (HR SB)

Kursleiter
V-Learning
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Er­werbs­er­satz­ord­nung

Wer in der AHV ob­li­ga­to­risch ver­si­chert ist, be­zahlt zu­sätz­lich auch EO-Bei­trä­ge. Die EO wird nur durch Lohn­bei­trä­ge fi­nan­ziert. 
Die EO ent­schä­digt die Diens­te der Dienst­leis­ten­den in der Ar­mee. Wei­te­re Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen sind die Mut­ter­schafts­ent­schä­di­gung und der Vaterschaftsurlaub.

Über­blick

  • Fi­nan­zie­rung der EO
  • Ver­si­cher­ter Personenkreis
  • Vor­aus­set­zun­gen zum Bezug
  • Leis­tungs­ka­ta­log
  • EO-Tag­geld
  • Be­sitz­stand­wah­rung
  • Mut­ter­schafts­ent­schä­di­gung
  • Va­ter­schafts­ur­laub

Hinweise

Wichtige Hinweise zur Umsetzung im Alltag

Gesetze

Links zu den Gesetzen und Verordnungen

Lernfortschritt

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