Die Suva ist Hauptträgerin der obligatorischen Unfallversicherung, aneben bestehen für Arbeitgeber, die nicht obligatorisch der suva unterstellt sind, private Versicherungsgesellschaften, die für ihre Tätigkeit eine Zulassung des Bundes benötigen. Personen im öffentlichen Dienst sind bei einer öffentlichen Unfallkasse angeschlossen. Krankenkassen versichern alle Nichterwerbenden, wobei bei der Leistungsvereinbarung der Unfall der Krankheit gleichgestellt ist, dh. es gelten Franchise und Selbstbehalt bei Anspruch einer Leistung.
Überblick
Organisation
Koordination bei einem Unfallereignis
Finanzierung
Gesetz & Auftrag
Unfallarten, versicherte Personen, Vergütungen und Risiken Berufsunfall
Sach- und Geldleistungen
Kürzung und Verweigerung von Leistungen bei Verschulden des Versicherten
Versicherungsdeckung bei Tätigkeit bei mehreren Arbeitgebern und Arbeitgeberwechsel