Wer in der AHV obligatorisch versichert ist, bezahlt zusätzlich auch EO-Beiträge. Der Beitrag an die EO beträgt 0,5 Prozent des vom AHV-pflichtigen Lohn. Die EO wird nur durch Lohnbeiträge finanziert.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende bezahlen je 0,25 Prozent.
Selbständigerwerbende bezahlen den ganzen Beitrag.
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