Familienzulagen mindern die wirtschaftlichen Folgen einer Familie.
Es gibt drei Arten von Familienzulagen:
Kinderzulagen (ab Geburt bis zum vollendeten 16. Altersjahr)
Ausbildungszulage (ab dem vollendeten 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr)
Geburts- und Adoptionszulagen, sofern die Kantone solche eingeführt haben.
Lernen Sie diese drei Arten der Kinderzulagen.