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Lehrplan
Kurs: Familienzulagen (HR AS)
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Textlektion

Ka­pi­tel 1: Zweck der Familienzulagen

Ka­pi­tel 1
Zweck der Familienzulagen

Familien­zulagen min­dern die wirtschaft­lichen Fol­gen ei­ner Familie.

Es gibt drei Ar­ten von Familienzulagen:

  • Kinder­zulagen (ab Ge­burt bis zum voll­ende­ten 16. Al­ters­jahr)

  • Ausbildungs­zulage (ab dem voll­ende­ten 16. Al­ters­jahr bis zum Ab­schluss der Aus­bil­dung, längs­tens aber bis zum voll­ende­ten 25. Al­ters­jahr)

  • Ge­burts- und Adoptions­zulagen, so­fern die Kan­to­ne sol­che ein­ge­führt ha­ben.

Ler­nen Sie die­se drei Ar­ten der Kinderzulagen.

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