Mindestens 2 Tage arbeitslos, d. h. kein Arbeitsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit.
obligatorische Schulzeit zurückgelegt
Wohnsitz CH
Rentenalter noch nicht erreicht
vermittlungsfähig
Kontrollvorschriften erfüllt
Die Staatsangehörigkeit spielt für den Anspruch auf Entschädigung keine Rolle. Sie müssen in der Schweiz wohnen (Ausländerinnen und Ausländer müssen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung haben).
Wenn Sie im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten, beziehen Sie Ihre Arbeitslosenentschädigung im Wohnsitzland (Grenzgänger).
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