Kapitel 1: Die Ausgestaltung der Krankenversicherung
Kapitel 1 Die Ausgestaltung der Krankenversicherung
Der Bereich des Schutzes vor den wirtschaftlichen Folgen einer Krankheit ist aufgeteilt in
die obligatorische Grundversicherung KVG und
die freiwilligen Zusatzversicherungen VVG
sie unterscheiden sich wie folgt:
Die obligatorische Krankenversicherung nach KVG:
Eine obligatorische soziale Versicherung, die jede Person, unabhängig vom Gesundheitszustand aufnehmen muss.
Die Prämien sind einheitlich kantonal oder regional und die Oberaufsicht ist beim Bundesamt für Gesundheit.
Die freiwilligen Zusatzversicherungen nach Vertragsversicherungsgesetz (VVG):
Eine privatrechtliche freiwillige Versicherung ohne Solidarität mit Risikoprämien und dem Risiko der Ablehnung eines Antrages durch den Versicherer. Die FINMA ist das Kontrollorgan beim VVG
Die Anbieter sind mehrheitlich Privatversicherer mit dem gesetzlichen Auftrag zur Durchführung des Obligatoriums.
Link zur YouTube Video “Krankenkasse erklärt” von deutsch-schweiz.ch
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