Die berufliche Vorsorge soll in Ergänzung zu den Leistungen der ersten Säule die Invaliden- und Altersvorsorge ergänzen und so den gewohnten Lebensstandard erhalten.
Die berufliche Vorsorge ist der zivilrechtlichen Rechtsprechung unterstellt und die Leistungserbringer sind grösstenteils private Stiftungen oder Genossenschaften oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
Sie strebt das Ziel an, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60% des letzten Lohnes zu erreichen.
Link zum Bundesamt für Sozialversicherungen BSV über Sinn und Zweck der beruflichen Vorsorge
Gestützt auf diese Verfassungsbestimmung wurde das Bundesgesetz über die berufliche Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ausgearbeitet und am 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt
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