Kapitel 2.1: Die Auffangeinrichtung – eine Institution zum Schutze der Arbeitnehmenden
Kapitel 2.1 Die Auffangeinrichtung – eine Institution zum Schutze der Arbeitnehmenden
Aufgaben der Stiftung Auffangeinrichtung:
Zwangsweiser Anschluss von Arbeitgebern, welche weder eine Vorsorgeeinrichtung gegründet noch sich einer solchen angeschlossen haben
Anschluss von Arbeitgebern auf deren Begehren
Aufnahme von Personen als freiwillige Versicherte, wie:
Selbständig Erwerbende und Auslandschweizer
Arbeitnehmer im Dienste mehrerer Arbeitgeber
Arbeitnehmer, welche aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausscheiden und diese weiterführen möchten
Erbringung von obligatorischen Leistungen an einen Arbeitnehmer oder seine Hinterlassenen, wenn sich sein Arbeitgeber trotz gesetzlicher Verpflichtung keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen hat