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Lehrplan
Kurs: Berufliche Vorsorge (HR AS)
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Textlektion

Ka­pi­tel 2.1: Die Auf­fang­ein­rich­tung – ei­ne In­sti­tu­ti­on zum Schut­ze der Arbeitnehmenden

Ka­pi­tel 2.1
Die Auf­fang­ein­rich­tung – ei­ne In­sti­tu­ti­on zum Schut­ze der Arbeitnehmenden

Auf­ga­ben der Stif­tung Auffangeinrichtung:

  • Zwangs­weiser An­schluss von Arbeit­gebern, wel­che we­der ei­ne Vorsorge­einrichtung ge­gründet noch sich ei­ner sol­chen an­ge­schlossen haben
  • An­schluss von Arbeit­gebern auf de­ren Begehren
  • Auf­nahme von Per­so­nen als frei­willige Ver­sicherte, wie:
    • Selbst­ändig Er­wer­ben­de und Auslandschweizer
    • Arbeit­nehmer im Diens­te meh­re­rer Arbeitgeber
    • Arbeit­nehmer, wel­che aus der obliga­torischen beruf­lichen Vor­sor­ge aus­scheiden und die­se weiter­führen möchten
  • Er­brin­gung von obliga­torischen Leis­tun­gen an ei­nen Arbeit­nehmer oder sei­ne Hinter­lassenen, wenn sich sein Ar­beit­ge­ber trotz gesetz­licher Ver­pflichtung kei­ner Vorsorge­einrichtung ange­schlossen hat
  • Ver­waltung un­zu­stellbarer Freizügigkeitsleistungen

Die Durch­führung der obliga­torischen beruf­lichen Risiko­vor­sorge für arbeits­lose Person­en wird auch über die Stif­tung abgewickelt.

Die Auf­gaben der Auf­fang­ein­richtung lernen

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