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Lehrplan
Kurs: Berufliche Vorsorge (HR AS)
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Textlektion

Ka­pi­tel 2: Die Versicherer

Ka­pi­tel 2
Die Versicherer

Der Arbeit­gebende kann sei­ne Pensions­kasse sel­ber wäh­len, so­lan­ge er nicht an ei­ne Verbands­kasse ge­bun­den ist oder der öffent­lichen Ver­wal­tung unter­stellt ist. Der Arbeit­nehmende kann nur über ei­ne Arbeit­nehmer­vertretung in­di­rekt Ein­fluss neh­men auf die Wahl ei­nes Versicherers.

Auto­nome Kas­sen de­cken al­le Ri­si­ken sel­ber ab und ha­ben den Cha­rak­ter ei­ner um­hüllen­den Kas­se, die den Nach­weis der Mindest­vorschriften einhält.

Halb- oder teil­auto­nome Kas­sen de­cken die Alters­leistungen zu 100% den Teil der ver­sicherten Ri­si­ken, z. B. Invali­ditäts­leistungen, über ei­nen Ver­sicherer ab. Man kann sie als ge­split­te­te Kas­sen be­zeich­nen, wel­che das gesetz­liche Mini­mum im Be­reich Al­ter von Ge­set­zes we­gen ab­de­cken müs­sen, al­le an­de­ren Leis­tun­gen wer­den von ei­nem zwei­ten Ver­sicherer angeboten.

Voll ver­si­cher­te Kas­sen de­cken al­le Ri­si­ken durch ei­nen ex­ter­nen Part­ner ab.

Bei wel­cher Pensions­kasse ist ihr Arbeit­geber ver­si­chert?
Wie wich­tig ist das für Sie?
Wel­cher Risiko­träger, wel­cher Auf­bau und wel­ches Finanzierungs­modell hat Ih­re Pensionskasse?

Die unter­schied­lichen Ar­ten der Ver­sich­erer kennen

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