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Lehrplan
Kurs: Invalidenversicherung (HR SB)
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Curriculum

Invalidenversicherung (HR SB)

Die Invalidenversicherung

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Textlektion

Ka­pi­tel 1: Zweck der Invalidenversicherung

Ka­pi­tel 1
Zweck der Invalidenversicherung

Prä­am­bel: De­fi­ni­ti­on Invalid

Als “Invali­dität” wird ge­mäss gesetz­licher De­fi­ni­ti­on ei­ne voraus­­sichtlich blei­ben­de oder län­ge­re Zeit dau­ern­de gan­ze oder teil­wei­se Erwerbs­unfähig­keit ver­stan­den. Ei­ne “Erwerbs­­unfähig­­keit” liegt dann vor, wenn als Fol­ge ei­ner Be­ein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen, geis­ti­gen oder psy­chi­schen Gesund­­heit auch nach zu­mut­ba­rer Behand­lung und Ein­gliederung ein voll­ständiger oder teil­wei­ser Ver­lust der Erwerbs­möglich­keiten auf dem aus­ge­gli­che­nen Arbeits­markt resultiert.

Die Wieder­ein­gliederung in­va­li­der Per­so­nen ist die Auf­ga­be der Invalidenversicherung.

  1. Invali­dität ver­hindern, be­he­ben, vermindern
  2. ange­mess­ener Aus­gleich, du bei Invali­dität De­ckung der Existenz
  3. be­troffenen Per­so­nen sol­len ein eigen­verantwort­liches und selbst­bestimmtes Le­ben führen

Die Invaliden­versicherung för­dert ge­zielt die Inte­gration in die Arbeits­welt und den Ver­bleib im Arbeitsprozess.

Sie will die Ein­gliederung vor oder statt Rentenbezug.

Die De­fini­tion der In­vali­dität und den Auf­trag der In­vali­den­ver­sicherung kennen

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