Als “Invalidität” wird gemäss gesetzlicher Definition eine voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit verstanden. Eine “Erwerbsunfähigkeit” liegt dann vor, wenn als Folge einer Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit auch nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung ein vollständiger oder teilweiser Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt resultiert.
Die Wiedereingliederung invalider Personen ist die Aufgabe der Invalidenversicherung.
Invalidität verhindern, beheben, vermindern
angemessener Ausgleich, du bei Invalidität Deckung der Existenz
betroffenen Personen sollen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben führen
Die Invalidenversicherung fördert gezielt die Integration in die Arbeitswelt und den Verbleib im Arbeitsprozess.
Sie will die Eingliederung vor oder statt Rentenbezug.
Die Definition der Invalidität und den Auftrag der Invalidenversicherung kennen
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