Kapitel 2.2: Die regionalen ärztlichen Dienste – RAD
Kapitel 2.2 Die regionalen ärztlichen Dienste – RAD
Die wichtigste Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte des RAD ist es zu prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen für den Bezug von IV-Leistungen erfüllt sind. Gemäss gesetzlichem Auftrag sind sie nicht für die Therapie zuständig, sondern für die Beurteilung, wie stark eine Krankheit oder ein Unfall die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person einschränkt.
Dabei prüfen sie auch, ob der Versicherte in einer anderen Tätigkeit weiterarbeiten kann.
Das Gutachten für die Invalidenversicherung nimmt Stellung zu objektiven Gesundheitsschäden und ihren Auswirkungen auf die Arbeitsleistungen. Diese ärztlichen Informationen sind die Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrades. Das Gutachten muss neben medizinischen auch rechtlichen Kriterien erfüllen, damit es im Fall eines Rechtsstreits als Beweismittel verwendbar ist.
Der RAD bestimmt zwar den Grad der Arbeitsfähigkeit. Ob eine IV-Leistung zugesprochen wird, entscheidet aber die IV-Stelle.
Video über die IV Eingliederung – SVA St. Gallen
Die Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit (AUF) ist die durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgaben-bereich zumutbare Arbeit zu leisten Die bisher ausgeübte Tätigkeit im Beruf oder Aufgabenbereich kann infolge eines Gesundheitsschadens
nicht mehr
nur noch in beschränktem Masse
nur noch unter der Gefahr einer Verschlimmerung des Gesundheitszustands ausgeübt werden.
Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist Sache der Ärztinnen und Ärzte, sie wird in Prozenten geschätzt.
Eine Mitarbeiterin in der Personalberatung klagt immer wieder über Rückenprobleme, welche immer wieder zu Absenzen führen. Eine Beratung durch die IV-Stelle bringt eine Anpassung des Arbeitsplatzes mit einem variablen Steh-/Sitzarbeitsplatz. Dies hat zu einer deutlichen Verbesserung des Gesundheitsbildes geführt und somit ist die Arbeitsfähigkeit im bestehenden Beruf erhalten
Die Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt.
Eine Mitarbeiterin in der Personalberatung klagt immer wieder über Rückenprobleme, welche immer wieder zu Absenzen führen. Eine Beratung durch die IV bringt eine Anpassung des Arbeitsplatzes mit einem variablen Steh-/Sitzarbeitsplatz. Dies hat zu keiner deutlichen Verbesserung des Gesundheitsbildes geführt und somit wird die Erwerbstätigkeit in einer zumutbaren Stelle Aufgabe der IV-Stelle sein.
Sie kennen Arbeits- und Erwerbsfähigkeit und können die wesentlichen Unterschiede definieren
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