Jeder Kanton verfügt über eine unabhängige IV-Stelle, diese erbringt
Sachleistungen in Form von Beratungen, Abklärungen, Zuweisungen, Massnahmenverfügungen,
Geldleistungen als Taggelder, Renten oder Hilflosenentschädigungen
In Folge werden die individuellen Leistungen in verschiedenen Abschnitten erläutert.
Es ist immer die IV-Stelle zuständig, welche dem Wohnort des Patienten zugeordnet ist